Allgemeine Geschäftsbedingungen von suisseprint.eu

0. Kontakt

Claudio Frey
Britta Stölzle

Exclusiv Vertrieb durch
ECL AG

Hauptsitz:
Neuhofstrasse 5
CH-8834 Schindellegi
Tel: +41 (0) 445 864 656
suisseprint@gmail.com
https://suisseprint.eu

HRB 712076

1. Geltung

Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen erbringen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geht uns aufgrund eines freibleibenden Angebotes eine Bestellung zu, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen der Bestellung widersprechen. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Alle Angebote gelten stets nur solange der Vorrat reicht. Wir sind dazu berechtigt, Bestellungen deren Menge den tatsächlichen Vorrat übersteigt auf die dann aktuell verfügbare Menge zu kürzen.

3. Lieferzeit und Lieferumfang

Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Für die Folgen einer verspäteten Lieferung Können Ansprüche gegenüber unserer Firma nicht geltend gemacht werden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreien Sendungen.

4. Verpackung und Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur, Frachtführer etc., spätestens jedoch beim Verlassen unserer Firma, auf den Käufer Über. Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. Alle Versandkosten gehen, soweit nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

5. Gewährleistung

Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen

keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren Öffentlichen Äußerungen oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann.

Bei einem Mangel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nach Erfüllung) berechtigt. Die Koste der nach Erfüllung, die durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der

Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum Über. Die nach Erfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis bzw. den ursprünglichen Werklohn abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das Dreifache der Mängelbeseitigungskosten betragen. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit.

Im Übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-Fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von Virentests eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Mängel und Transportschäden zu untersuchen. Der Kunde ist verpflichtet, das Gewicht und den Äußeren Zustands des Paketes/einer Palette zu prüfen, bevor der Kunde den Erhalt des Paketes/der Palette quittiert. Beschädigungen des Paketes/der Palette müssen direkt auf der Rollkarte vermerkt werden. Ein allgemeiner Stempel „unter Vorbehalt nachträglicher Prüfung angenommen“ hat laut den allgemeinen deutschen Spediteursverordnungen

keinerlei rechtliche Gültigkeit. Wird ein Paketempfang ohne genauen, individuellen Vermerk quittiert, gilt dies als Quittung, so dass nachträgliche Reklamationen gegenüber dem Spediteur nicht mehr möglich sind. Dies gilt auch für solche Mängel uns gegenüber. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich und nach Kräften detailliert anzuzeigen. Wird die

Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition durchgeführt, so hat der Kunde den Verlust oder die Beschädigung der Ware unverzüglich bei diesen anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadenersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.

Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rüge Pflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit gehaftet wird. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten durch den Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die Ware sofort an uns oder einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige sind wir innerhalb von 7 Tagen nach Datum dieses Schreibens berechtigt, das Kaufobjekt und mögliche andere Sicherheiten nach unserem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift Über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum – insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmen – sowie von allen an unserem Eigentum eintretenden Schäden zu unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.

Der Käufer ist zur Weiterveräusserung und Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiter Veräußerung an uns ab. Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass der Betrag der vorausabgetretenen Forderungen den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20% Übersteigt, einen darüberhinausgehenden Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach Auswahl des Sicherungsnehmers freizugeben.

Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, zur Einziehung der Forderungen aus der ordnungsgemäßen Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf ermächtigt. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Käufers zum Weiterverkauf und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.

Der Käufer hat nicht das Recht, durch Abtretung über seine Forderungen aus der Weiterveräußerung zu verfügen. Unsere eigene Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

9. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen grundsätzlich sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich der Nebenentgelte bzw. auf 20 % des Werklohns vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

Der Käufer darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Die Abtretung von Ansprüchen, die der Käufer gegen unsere Firma hat, ist ausgeschlossen.

Liegt ein Mangel der Kaufsache oder unserer Werkleistung vor, bevor die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjährt sind, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung des gesamten Kaufpreises wegen des Mangels zu verweigern.

Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzulesen verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, so sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.